Unfall im Straßenverkehr
Ein rechtlich komplexes Geschehen
Er ist schnell geschehen und gehört offensichtlich zur Routine im Straßenverkehr: Der Unfall. Da ein Autounfall relativ häufig vorkommt, unterschätzen viele Betroffene die Komplexität des Unfallgeschehens in faktischer und rechtlicher Hinsicht. Selbst wenn es "nur" zu einem Sachschaden gekommen ist, ergeben sich im Kontext des Verkehrsunfalls eine Vielzahl unterschiedlichster Ansprüche und Verpflichtungen der Unfallgegner untereinander.
Hinzu kommt, dass auf beiden Seiten die Haftpflichtversicherungen am Ausgleich des Unfallgeschehens beteiligt sind und diese entsprechend versiert ihre eigenen Interessen im Auge haben. Es empfiehlt sich daher für jeden Unfallbeteiligten die Begleitung durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt von Anfang an.
Herr Rechtsanwalt Sven Rosentreter aus Leipzig ist Verkehrsrechtexperte und somit Ihr idealer Ansprechpartner nach jedem Verkehrsunfall.
Das richtige Verhalten am Unfallort
Gab es einen Autounfall, sind bestimmte Verhaltensmaßregeln am Unfallort unverzichtbar. Dabei geht es unter anderem um die Sicherung der entsprechenden Ansprüche beim Ausgleich des Verkehrsunfalls, aber auch darum, sich als Verkehrsteilnehmer gesetzeskonform zu verhalten. Manche Verkehrsteilnehmer verwirklichen den Tatbestand einer Unfallflucht, ohne sich dessen wirklich bewusst zu werden.
Das kann drastische strafrechtliche Folgen haben.
Typische Verhaltensmaßregeln nach einem Verkehrsunfall
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Sicherung der Unfallstelle durch Einschalten der Warnblinkanlage und Überstreifen der Warnweste. Ein Warndreieck ist in 50-100 m Entfernung vom Unfallgeschehen aufzustellen.
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Fotos vom Unfallgeschehen sichern mögliche spätere Ansprüche gegen den Unfallgegner.
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Kennzeichen und Personendaten des Unfallgegners sollten aufgenommen werden. Entsprechend sollten die Angaben zu den jeweiligen Haftpflichtversicherern ausgetauscht werden. Die Namen und Kontaktdaten potentieller Zeugen sollten auch notiert werden.
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Die Polizei sollte gerufen werden. Rechtsanwalt Sven Rosentreter aus Leipzig empfiehlt die Hinzuziehung von Polizeibeamten in jedem Fall, weil dem Unfallgegner nicht immer zu trauen ist.
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Der Unfallort ist kein Ort für ein Schuldeingeständnis!
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Sollten Sie verletzt sein oder sich unwohl fühlen, suchen Sie unverzüglich nach dem Verkehrsunfall einen Arzt auf. Dies ist auch eine Maßnahme, die spätere Ansprüche gegen den Unfallgegner sichern hilft.
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Ziehen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt hinzu. Herr Rechtsanwalt Sven Rosentreter aus Leipzig ist dabei Ihre erste Adresse.
Der Unfall im Straßenverkehr - warum die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sinnvoll ist
Gleich, ob Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, Ihr erster Gang nach dem Unfall sollte Sie zu einem Verkehrsrechtsanwalt führen. Im Kontext mit dem Autounfall entstehen gegenseitige Ansprüche der Unfallgegner. Vielen Unfallopfern sind eine Reihe dieser Ansprüche im Zusammenhang mit dem Unfall nicht bekannt. Sie verzichten möglicherweise ohne Not auf entsprechende Leistungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder wissen nicht, wie sie den Schaden nachweisen können. Haftpflichtversicherer sind, was entsprechende Kenntnisse und die Routine in Verkehrsunfallangelegenheiten angeht, dem Unfallbeteiligten stets überlegen.
Ein Verkehrsrechtsanwalt sorgt dafür, dass alle Ansprüche berücksichtigt werden und wird Sie im Streitfalle auch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchsetzen helfen. Rechtsanwalt Sven Rosentreter aus Leipzig vertritt Mandanten in Verkehrsunfallangelegenheiten auch über den Raum Leipzig hinaus. Erfahren, umsichtig und engagiert kümmert er sich um die Ansprüche seiner Mandanten oder aber auch um die Abwehr solcher Ansprüche. Dabei spielt vielfach auch ein Sachverständigengutachten zur Schadensbemessung eine Hauptrolle.
Auch Ansprüche im Kontext mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Sven Rosentreter geltend. Hier geht es zum Beispiel um Schmerzensgeldansprüche. Sollten Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben, wird er sich um die Reduzierung der Kosten bemühen.
Nicht selten kommt es im Kontext eines Verkehrsunfalls auch zu strafrechtlichen Ermittlungen. Auch hier ist Rechtsanwalt Rosentreter als Rechtsanwalt an Ihrer Seite.
Unfallflucht - schneller verwirklicht als erwartet
Man spricht hier laienhaft oft von Fahrerflucht und meint damit ein Verhalten, das der Gesetzgeber als unerlaubtes Entfernen eines Unfallverursachers vom Unfallort strafrechtlich ahndet. Einschlägig ist hier § 142 im Strafgesetzbuch (StGB). Immer wieder kommt es bei Fahrern und anderen Verkehrsbeteiligten zu Missverständnissen darüber, welche Pflichten ihnen zukommen, wenn sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben.
Es geht bei diesem Delikt vor allem darum, dass der Geschädigte entsprechende Informationen zu dem Unfallverursacher erhalten kann, um gegebenenfalls seine Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen zu können. Daraus resultieren entsprechende Warte- sowie Auskunftspflichten des Schädigers.
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, die der rechtliche Laie nicht ohne weiteres und ohne profunde Kenntnisse entsprechender Beispiele aus der Rechtsprechung einschätzen kann.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich tatsächlich, bei Nichtantreffen des Geschädigten selbstständig die Polizei zu informieren und den Unfall aufnehmen zu lassen, um sich gar nicht erst dem Verdacht einer Fahrerflucht auszusetzen.
Nach dem Unfall am besten sofort zum Rechtsanwalt
Überlassen Sie die Schadensregulierung im Kontext eines Autounfalls nicht dem Zufall.
Mit Rechtsanwalt Sven Rosentreter aus Leipzig haben Sie einen Experten an Ihrer Seite, der auch geschickt taktierenden Haftpflichtversicherern gewachsen ist.